Mietbindung

  1. Das Wohnungsbindungsgesetz entspringt dem öffentlich geförderten Wohnungsbau und der daraus folgenden Mietbindung, das Sanierungsrecht aber eher dem Baurecht und dem Bauplanungsrecht. ( Quelle: Welt 1999)
  2. Als vor zweieinhalb Jahren eine fürs erste bloß mäßige Lockerung der Mietbindung beschlossen wurde, war auch der Zeitpunkt bekannt: die Jahresmitte 1995. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Im Jahr 2004 läuft die Mietbindung für die Immobilie in Berlin aus. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.08.2003)
  4. Im Zuge dieser Baumaßnahmen seien dann insgesamt 758 Wohnungen gebaut worden, davon entstanden 189 als Ersatz für die abgerissenen Wohnungen, aber nur für 70 Wohnungen mußten sich die Bauherren eine Mietbindung gefallen lassen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)