MieterInnen

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  1. Die MieterInnen wollen sich jetzt in zweiter Instanz gegen das Gerichtsurteil wehren. ( Quelle: TAZ 1997)
  2. Die 36jährige, die von MieterInnen des Hauses in der Adele-Sandrock-Straße gefunden wurde, habe Stichverletzungen im Brust- und Bauchbereich erlitten und schwebe in akuter Lebensgefahr. ( Quelle: TAZ 1996)
  3. Drei Monate vor Ablauf des Vertrages muß der Vermieter den MieterInnen mitteilen, ob die Verwendungsabsicht noch besteht. ( Quelle: TAZ 1996)
  4. Wenn Vermieter und Mieter einen anderen Gerichtsort vereinbart haben, so ist diese Absprache unwirksam, und der Vermieter muß im Streitfall zum Beispiel die MieterInnen einer Wohnung in der Ottenser Hauptstraße beim Amstgericht Hamburg-Altona verklagen. ( Quelle: TAZ 1996)
  5. Auf betroffene MieterInnen kamen dadurch in der Vergangenheit neben der zusätzlichen psychischen Belastung weitere finanzielle Probleme zu, da sie auch Gerichts- und Anwaltskosten tragen mußten. ( Quelle: TAZ 1997)
  6. Grundsätzlich müssen MieterInnen sämtliche Mängel der Wohnung ihren Vermietern anzeigen. ( Quelle: TAZ 1997)
  7. Die Gerichte gestehen dem Vermieter in der Regel zu, die Kaution erst ca. sechs Monate nach Auszug zu zahlen, damit er prüfen kann, ob noch Ansprüche gegen die MieterInnen bestehen, die er mit der Kaution verrechnen darf. ( Quelle: TAZ 1997)
  8. "Veräppelt" und in "Ersatzwohnungen" verschoben fühlten sich die MieterInnen, als sie schließlich die sogenannte Räumungsvereinbarung unterschrieben haben. ( Quelle: TAZ 1993)
  9. Soweit die neuen MieterInnen diese Gegenstände nicht dem Vormieter durch die Zahlung eines Abstandes abgekauft haben, gehören Herd und Spüle zur Ausstattung der Wohnung, damit ist der Vermieter auch für ihre Instandsetzung verantwortlich. ( Quelle: TAZ 1997)
  10. Mehrere MieterInnen behaupten, daß ihre Häuser "seit längerer Zeit nachts aus wechselnden Fahrzeugen beobachtet werden". ( Quelle: TAZ 1997)
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