Mietergärten

  1. Wohnungsunternehmen müssen das gesamte Wohnungsumfeld freundlicher gestalten, nachbarschaftliche Begegnungsstätten sowohl in den Wohnhäusern selbst, als auch um die Häuser herum schaffen, zum Beispiel in Form von Mietergärten. ( Quelle: Tagesspiegel vom 12.02.2005)