Gerichte billigen bei Mietstreitigkeiten älteren oder kranken Menschen einen größeren Schutz zu als anderen Mietergruppen.
( Quelle: Abendblatt vom 04.04.2004)
Neben der Spezialisierung von Gebäuden auf Mietergruppen hält Hertz gemischte Nutzungen für vielversprechend.
( Quelle: DIE WELT 2000)