Mieterwohnung

  1. Der darf nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) die Wohnung des Mieters ohne dessen Einverständnis nicht betreten, und er hat auch keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel für die Mieterwohnung. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.01.2004)