Miethöchstbetragstabelle

  1. Da für die Wohngeldberechtigten in den neuen Ländern jedoch bis 31. Dezember 2000 einige Sonderregelungen wie eigene Miethöchstbetragstabelle und Einkommensfreibetrag gelten, wurde die Neuauflage mit Ergänzungen für diese Länder versehen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)