Miethöhegesetz

  1. Im Miethöhegesetz (Paragraph 4 Abs.1 Satz 1 MHG) sowie im Mietrecht (Paragraph 556 Abs.2 Satz 2 BGB) seien nur unangemessen hohe Vorauszahlungen untersagt. ( Quelle: Die Welt Online vom 10.04.2004)
  2. Der Paragraf 5 im Miethöhegesetz (MHG) , nach dem erhöhte Kapitalkosten unter bestimmten Bedingungen auf die Mieter umgelegt werden dürfen, soll gestrichen werden. ( Quelle: Welt 1999)
  3. Die Besonderheit lag in diesem Fall allerdings darin, daß es um eine Mieterhöhung gemäß Paragraph 4 Miethöhegesetz (MGH) ging, der die Umlage der Betriebskosten regelt. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)