Mietquittungen

  1. Dazu zählen der Besitzer einer Eigentumswohnung, der gefälschte Mietquittungen vorlegte und ein Sozialhilfeempfänger, der eine jahrelange eheähnliche Gemeinschaft mit einem berufstätigen Lebenspartner verschwiegen hat. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)