Mietverhältnis

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  1. Steht im Mietvertrag dagegen kein genaues Datum, wann das Mietverhältnis enden soll, handelt es sich um einen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Daher sei es der Hausgemeinschaft und der Vermieterin zuzumuten, das Mietverhältnis fortzusetzen (Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 31. Juli 1998 - 3 S 28/98). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 21.12.2001)
  3. Kommt es nicht oder auch nur einen Tag verspätet, so ist das Mietverhältnis zum vereinbarten Zeitpunkt beendet ohne daß es eine weitere Verlängerungsmöglichkeit gibt. ( Quelle: TAZ 1996)
  4. Wenn das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Hauptmieter endet, kann der Vermieter auch vom Untermieter die Räumung der Wohnung verlangen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  5. Deshalb sei es für den Vermieter unzumutbar, das Mietverhältnis fortzusetzen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.02.2002)
  6. Die Stadt hatte bereits das Mietverhältnis von Klaus Stahnke zum 30. November 2003 aufgehoben. ( Quelle: Abendblatt vom 07.01.2004)
  7. Der sächsische Rechnungshof hatte das Mietverhältnis der Biedenkopfs deutlich gerügt. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  8. Die SPD setzte sich in der BVV mit einem Antrag durch, das Mietverhältnis für die Fläche so schnell wie möglich zu beenden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  9. Ein anderer Grund: Der Vermieter ist durch das Mietverhältnis "an einer angemessenen Verwertung des Grundstücks gehindert" und erleidet dadurch "erhebliche Nachteile". ( Quelle: DIE WELT 2001)
  10. Danach muß das Mietverhältnis drei Monate vorher gekündigt werden." ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
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