Mietvertragsklauseln

  1. Das OLG Hamm meinte, die Verhandlungen über die Mietvertragsklauseln mit dem potentiellen Vermieter seien nur Nebenleistungen zur Erledigung der (hauptsächlichen) betriebswirtschaftlichen Praxisgründungsberatung gewesen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)