Militärbereichs

  1. Zudem verweisen sie auf europäisches Recht: 80 Prozent des abgesperrten Militärbereichs seien als Europäisches Naturschutzgebiet ausgewiesen, in dem Truppenübungen, Tiefflüge und Bombenabwürfe verboten sind. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.09.2003)