Mindestfreiheitsstrafe

  1. Dem 34-jährigen Kripobeamten Frank K. droht wegen Bandendiebstahls, versuchter Anstiftung zu Verbrechen, unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln und Bestechlichkeit eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Jahren. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 20.08.2004)