Mindestkatalog

  1. Daneben legt die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats einen Mindestkatalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte sowie dessen regelmäßige Überprüfung und Anpassung durch den Aufsichtsrat fest. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.10.2004)