Mindeststandard

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  1. Denn das Gericht meint, selbst hier sei der "Mindeststandard eines fairen rechtsstaatlichen Verfahrens" gewahrt, einschließlich eines effektiven Verwaltungsverfahrens. ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
  2. Zwar darf jeder EU-Mitgliedstaat in seinem eigenen Staatsgebiet den Mindeststandard der Richtlinie übertrumpfen, weshalb das deutsche Sicherungssystem unangetastet bleibt. ( Quelle: TAZ 1997)
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