Mindestzins

  1. Diese über den gesetzlichen Mindestzins von 3,25 Prozent hinausgehende freiwillige Leistung hängt vom Anlageerfolg der Versicherer ab und kann von Jahr zu Jahr variiert werden - und durch die Überschüsse wird das Versicherungssparen erst interessant. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.09.2002)
  2. Vor allem die großen Versicherer zahlen derzeit zwar noch eine Überschussbeteiligung, die teils deutlich über dem Mindestzins liegt. ( Quelle: Die Welt Online vom 01.04.2003)
  3. Und die Branche selbst hält inzwischen den aktuellen Garantiezins (Mindestzins) von 3,25 Prozent für zu hoch. ( Quelle: Tagesspiegel vom 04.05.2003)
  4. Denn die Assekuranzen müssen ihrer Renten- Kundschaft einen Mindestzins von 3,25 Prozent jährlich garantieren. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.02.2002)