Minijob-Zentrale

  1. Noch im Dezember hatte die Minijob-Zentrale nämlich erst 38 500 offizielle Meldungen gezählt. ( Quelle: Tagesspiegel vom 07.03.2004)
  2. Während die Minijob-Zentrale Erfolge melde, schrumpfe die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.04.2004)
  3. Damit hat sich die Zahl der legal angemeldeten Hilfskräfte in Privathaushalten bei der Minijob-Zentrale bundesweit auf geschätzt 60 000 bis 70 000 erhöht. ( Quelle: Abendblatt vom 06.02.2004)
  4. Der Leiter der Minijob-Zentrale, Greve, widersprach der These, dass die Firmen Minijobs vor allem nutzen, um Vollzeit- in Teilzeitstellen aufzuspalten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.11.2003)
  5. Wichtig: Neben der Minijob-Zentrale müssen Sie Ihre Haushaltshilfe auch bei der gesetzlichen Unfallkasse anmelden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 05.07.2005)
  6. Verdient die Putzfrau oder die Babysitterin nicht mehr als 400 Euro im Monat, ist dafür die Minijob-Zentrale zuständig. ( Quelle: Tagesspiegel vom 14.01.2004)
  7. Zukünftig wird es noch einfacher: Die Minijob-Zentrale wird die Daten an die Unfallversicherung weiterleiten. ( Quelle: Tagesspiegel vom 30.03.2003)
  8. Beispiel Berlin: Während dort vermutlich Tausende, überwiegend polnische Putzfrauen unangemeldet (und dazu ohne Arbeitsgenehmigung) ein paar Euro verdienen, sind gerade mal 884 bei der Minijob-Zentrale registriert. ( Quelle: Die Zeit (04/2004))
  9. Für den Sozialabgaben-Einzug bei diesen Jobs ist auch nicht die Bundesknappschaft mit ihrer Minijob-Zentrale zuständig, sondern wie auch bisher die Krankenkassen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 30.03.2003)
  10. Eben aus diesem Grund will auch die berufstätige Mutter von zwei Kindern die Haushaltshilfe der Minijob-Zentrale melden, wie sie schon am Telefon klarstellt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.01.2004)