Zur Begründung heißt es, dass die Senatsverwaltung für Bildung das Mitbestimmungsverfahren nicht eingehalten habe.
( Quelle: Tagesspiegel vom 23.02.2005)
Trotz einer Aufforderung des Personalrats hatte das Regierungspräsidium dem Gericht zufolge kein Mitbestimmungsverfahren eingeleitet.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.08.2004)
Somit war der Bildungssenator gezwungen, entweder das Mitbestimmungsverfahren nachzuholen oder den Umweg über den Senat zu gehen und so das ganze Mitbestimmungsverfahren abzuwenden.
( Quelle: Tagesspiegel vom 29.12.2004)
Somit war der Bildungssenator gezwungen, entweder das Mitbestimmungsverfahren nachzuholen oder den Umweg über den Senat zu gehen und so das ganze Mitbestimmungsverfahren abzuwenden.
( Quelle: Tagesspiegel vom 29.12.2004)