Mitbestimmungsverfahren

  1. Zur Begründung heißt es, dass die Senatsverwaltung für Bildung das Mitbestimmungsverfahren nicht eingehalten habe. ( Quelle: Tagesspiegel vom 23.02.2005)
  2. Trotz einer Aufforderung des Personalrats hatte das Regierungspräsidium dem Gericht zufolge kein Mitbestimmungsverfahren eingeleitet. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.08.2004)
  3. Somit war der Bildungssenator gezwungen, entweder das Mitbestimmungsverfahren nachzuholen oder den Umweg über den Senat zu gehen und so das ganze Mitbestimmungsverfahren abzuwenden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 29.12.2004)
  4. Somit war der Bildungssenator gezwungen, entweder das Mitbestimmungsverfahren nachzuholen oder den Umweg über den Senat zu gehen und so das ganze Mitbestimmungsverfahren abzuwenden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 29.12.2004)