Mitgliedsstaates

  1. Auf Druck der Franzosen heißt es in den "Operativen Bestimmungen" des Kodex: "Die Entscheidung über den Transfer bzw. die Verweigerung des Transfers von militärischer Ausrüstung bleibt im Ermessen eines jeden Mitgliedsstaates." ( Quelle: Junge Welt 1999)
  2. Der aufgestellte Grundsatz gelte 'nicht für einen Spieler, der innerhalb des Mitgliedsstaates, dessen Staatsangehöriger er ist, von einem Verein zu einem anderen wechselt', heißt es dazu in der Urteilsbegründung. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. "Es ist unmöglich, daß Vertreter der EU gegen die Interessen eines Mitgliedsstaates handeln", sagte ein Regierungssprecher in Athen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  4. Gyurcsány: Ich glaube nicht, daß der bloße Beginn von Beitrittsverhandlungen die Interessen irgendeines Mitgliedsstaates gefährdet. ( Quelle: Die Welt vom 30.07.2005)