Mitverschuldenseinwand

  1. Sie beriefen sich auf eine Entscheidung des BGH in dem Fall der Haftung eines Krankenhauses für die Nichtverhinderung eines Selbsttötungsversuchs eines Geisteskranken (48), in dem der BGH dem Krankenhaus den Mitverschuldenseinwand versagt hat. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)