Mobilfunkgeschädigten

  1. Nicht zuletzt, weil nach Aussage des Baudezernenten die Stadt für alle etwaige Regressansprüche von Mobilfunkgeschädigten aufkommen werde, die durch den geplanten 56-Meter-Masten auf städtischem Grund entstehen könnten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 20.07.2004)