Mokick

  1. Der Soziusfahrer stieg mit seiner Beute wieder auf das Mokick und flüchtete mit seinem Komplizen in Richtung Bokkenheim. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  2. Sie waren nach den Ermittlungen der Polizei mit einem Mokick auf dem Gleiskörper gefahren und dabei von dem Zug erfaßt worden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  3. Um einen der auf 50 km/h limitierten Mokick-Roller fahren zu dürfen, ist das Mindestalter 16 Jahre und der Besitz des Führerscheins Klasse 4 vorgeschrieben (Pkw-Lenker dürfen selbstverständlich ebenfalls Mokick fahren). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  4. Damit nicht nur der Kunde, sondern danach auch der Taxiboy wieder zu Hause ankommt, fährt das Mokick im Kofferraum mit. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.10.2004)
  5. Klasse B, daran hat sich nichts geändert, beinhaltet weiter die heutige Klasse 4, also Moped und Mokick mit höchstens 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)