Monatsverdienst

2 Weiter →
  1. Sogenannte geringfügige Beschäftigungen wie Schülerjobs oder Hausfrauentätigkeiten sind nicht versicherungspflichtig, wenn nicht länger als 15 Stunden in der Woche gearbeitet wird und der Monatsverdienst 480 Mark nicht übersteigt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)
  2. Meist ist es jedoch per Tarifvertrag (oder auch im Einzelarbeitsvertrag) festgelegt; es wird entweder als Festbetrag oder in Prozentsätzen vom Monatsverdienst gezahlt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.06.2003)
  3. Monatsverdienst um 6500 Mark. garnicht im Rathaus tätig ist. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  4. Das Ticket Moskau-Baku kostet eben jene 200 Dollar, die Saidas Monatsverdienst ausmachen. ( Quelle: TAZ 1997)
  5. Die Verdienstgrenze für die erstgenannten wurde zwar in diesem Jahr um 30 auf 530 Mark Monatsverdienst angehoben. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  6. Zwischen 400 und 800 Euro Monatsverdienst gibt es heute doch fast nur Schwarzarbeit, weil sich ehrliche Arbeit nicht lohnt. ( Quelle: Die Welt Online vom 18.08.2002)
2 Weiter →