Stichworten läßt sich der aktuelle Entwicklungsstand umreißen, wie er jetzt auf dem 3. Deutschen Multimedia-Kongreß in Heidelberg dargestellt wurde.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Beim Münchner Multimedia-Kongreß hob Rechtsanwalt Kreile die weitreichenden Konsequenzen dieser Regelung hervor, vor allem, was die Aufhebung bestehender Monopolrechte und die Notwendigkeit alternativer Gebührenordnungen angeht.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)