Bei der Prüfung und Zulassung von Luftfahrzeugen der Bundeswehr wird zwischen Muster- und Stückprüfungen unterschieden.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
In Deutschland könnten in diesem Sektor allenfalls die Kapazitäten für Produktentwicklung, Muster- und Laborfertigung aufrechterhalten werden.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)