Mustermietvertrages

  1. Jetzt heißt es, das Urteil befasse sich nicht grundsätzlich mit den Rechten der Vermieter und Mieter, sondern mit der Wirksamkeit bestimmter Klauseln eines Mustermietvertrages des niedersächsischen Haus- und Grundbesitzervereins. ( Quelle: TAZ 1991)