Mutter-Tochter-Modell

  1. Der Streit mit der EU-Kommission über Anstaltslast und Gewährträgerhaftung einerseits sowie die zukünftige Zuordnung der Wohnungsbauförderungsanstalt sei mit dem Mutter-Tochter-Modell ausgeräumt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.12.2001)