Neben dem Lagern auf Bürgersteigen und dem Nächtigen im Freien sollte zudem der Konsum von alkoholischen Getränken auf Plätzen, Straßen und B-Ebenen verboten werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.11.2002)
"Es ist gesetzlich gestattet, draußen zu schlafen, auch mit Zelt", erklärt Winfried Berndt, "Leiter Einsatz" des Polizeiabschnitts 34. Verboten ist das Nächtigen nur auf geschützten Rasenflächen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Aber um das Essen geht es nicht im Restaurant, genauso wenig wie es im Hotel Moskwa um das Nächtigen geht.
( Quelle: Die Zeit (10/2001))