Nächtigen

  1. Neben dem Lagern auf Bürgersteigen und dem Nächtigen im Freien sollte zudem der Konsum von alkoholischen Getränken auf Plätzen, Straßen und B-Ebenen verboten werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.11.2002)
  2. "Es ist gesetzlich gestattet, draußen zu schlafen, auch mit Zelt", erklärt Winfried Berndt, "Leiter Einsatz" des Polizeiabschnitts 34. Verboten ist das Nächtigen nur auf geschützten Rasenflächen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  3. Aber um das Essen geht es nicht im Restaurant, genauso wenig wie es im Hotel Moskwa um das Nächtigen geht. ( Quelle: Die Zeit (10/2001))