NATO-Truppenstatut

  1. Die ÖTV wies darauf hin, daß nach Artikel 56 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut die gesetzlichen Personalvertretungen bei den Stationierungsstreitkräften keine Mitbestimmungsrechte zur Durchsetzung von Sozialplänen haben. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)
  2. Ein entsprechendes Änderungsabkommen zum NATO-Truppenstatut wurde am Donnerstag im Auswärtigen Amt von Staatssekretär Dieter Kastrup und den Botschaftern Belgiens, Frankreichs, Kanadas, der Niederlande, Großbritanniens und der USA unterzeichnet. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  3. Die Gewerkschaft sieht in diesem Verhalten der US-Army einen Verstoß gegen das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)