Die historische Entscheidung, den Bündnisfall nach Artikel 5 des NATO-Vertrages auszurufen, hat das klar gemacht.
( Quelle: Die Welt 2001)
Zum einen hat ein Nordatlantikpakt als territoriales Verteidigungsbündnis - das er nach Artikel 5 des NATO-Vertrages primär ist - nach dem Ende des Kalten Krieges keinen Sinn mehr.
( Quelle: FREITAG 1999)
Deutsche Waffen seien gemäß Paragraph fünf des NATO-Vertrages ausschließlich für den Verteidigungsfall vorgesehen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)