NATO-Vertrages

  1. Die historische Entscheidung, den Bündnisfall nach Artikel 5 des NATO-Vertrages auszurufen, hat das klar gemacht. ( Quelle: Die Welt 2001)
  2. Zum einen hat ein Nordatlantikpakt als territoriales Verteidigungsbündnis - das er nach Artikel 5 des NATO-Vertrages primär ist - nach dem Ende des Kalten Krieges keinen Sinn mehr. ( Quelle: FREITAG 1999)
  3. Deutsche Waffen seien gemäß Paragraph fünf des NATO-Vertrages ausschließlich für den Verteidigungsfall vorgesehen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)