NVwZ

  1. Dieses Stadium ist hinsichtlich etwaiger athermischer Wirkungen des Mobilfunkbetriebes jedoch bislang nicht erreicht (vgl. OVG Münster, NVwZ 1993, 1115). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Es mag zwar nach Lage des Falles möglich sein, daß ein Widmungsakt auch durch den Eigentümer eines Anliegergrundstücks angefochten werden kann (vgl. BVerwGE 80, 178 = NJW 1989, 118 = NVwZ 1989, 145L). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Rechtsgrundlage für das Rückerstattungsbegehren ist der öffentlichrechtliche Erstattunganspruch, dessen Aufgabe es ist, rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen auszugleichen (Ossenbühl, NVwZ 1991, 513). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)