Theoretisch könnten auch in einem winzig kleinen Garten Pappeln gepflanzt werden, die eine Höhe von 25 Metern erreichen, wenn ein Grenzabstand - oft ein neuralgischer Punkt im Nachbarschaftsverhältnis - von mindestens zwei Metern eingehalten wird.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Muss gleich das gesamte Nachbarschaftsverhältnis in Frage gestellt werden?
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.12.2003)