Nachbarschutzes

  1. Die Frage des Nachbarschutzes ist vielmehr - vom selbstverständlich nicht nachbarschützenden Erfordernis der Erschließungssicherung einmal abgesehen (64) - anhand der jeweiligen Festsetzung des Bebauungsplanes zu beantworten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)