Nachkriegskonzepte

  1. Dabei tragen die maßgeblichen Kriegsparteien, insbesondere also präventive Angreifer, die Beweislast, dass Nachkriegskonzepte mindestens im Ansatz vorliegen und auch von den Angreifern die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. ( Quelle: Telepolis vom 09.06.2003)