Nachträgliche Verbesserungen am Strahlenschutz seien zudem kaum durchzusetzen, 'aus volkswirtschaftlichen Gründen', aber auch, 'da der Betreiber sich mit dem Hinweis auf seine ,bisherigen guten Erfahrungen' den Forderungen zu widersetzen sucht'.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Nachträgliche Ansprüche kann die Mannschaftsführung kaum erfüllen, ohne sich unglaubwürdig zu machen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.02.2002)