Nachträgliche

  1. Nachträgliche Verbesserungen am Strahlenschutz seien zudem kaum durchzusetzen, 'aus volkswirtschaftlichen Gründen', aber auch, 'da der Betreiber sich mit dem Hinweis auf seine ,bisherigen guten Erfahrungen' den Forderungen zu widersetzen sucht'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Nachträgliche Ansprüche kann die Mannschaftsführung kaum erfüllen, ohne sich unglaubwürdig zu machen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.02.2002)