Nichts wäre schädlicher für die deutsche Bewerbung als öffentliches Nachtreten nach der Kür.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.04.2003)
Deislers Nachtreten gegen seinen Gegenspieler Ludovic Magnin beim 0:0 der Bayern gegen den VfB Stuttgart wurde vom Sportgericht als Tätlichkeit bewertet.
( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 06.12.2005)