Nachweis der Identität

  1. Auf Anfrage von 'adn` erklärte die Wahlkommission, für jeden ausweispflichtigen Bürger der DDR werde nur nach zweifelsfreiem Nachweis der Identität durch die Dienststellen des Paß- und Meldewesens ein gültiger Personalausweis ausgestellt. ( Quelle: TAZ 1990)