Nachzahlungsbetrags

  1. Unter dem Zeichen "ZB-03619" bemerkte der Sachbearbeiter des Finanzministeriums noch, daß der Betrag "der Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz" unterliege: "Eine Auszahlung des Nachzahlungsbetrags wird von mir brutto für netto vorgenommen." ( Quelle: Welt 1998)