Nahverkehrsholding

  1. Für die BVG ist dies problematisch: Ihre mittelfristige Finanzplanung für eine Nahverkehrsholding unter ihrer eigenen Regie geht allenfalls dann auf, wenn sie das reklamierte Maximum der Verbundeinnahmen für sich verbuchen kann. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Auch das Kartellamt habe bereits signalisiert, das gegen diese Konstruktion einer Berliner Nahverkehrsholding von Amts wegen keine grundsätzlichen Wettbewerbsbedenken geltend gemacht würden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)