Naturdenkmalen

  1. Bewertet werden alle Umweltleistungen von Planungen über den Umgang mit Lebensräumen, Pflanzen und Tieren, Naturdenkmalen, Schutzgebieten bis hin zu technischen Leistungen (Energie, Klärwerk, Verkehr) und zur wichtigen Öffentlichkeitsbeteiligung. ( Quelle: Abendblatt vom 26.08.2004)