In der Güterabwägung etwa bei der Anlage breiterer Gewässerrandstreifen ziehen Naturschutzbelange meist den kürzeren.
( Quelle: Neues Deutschland vom 14.11.2002)
Nachdem der Regierungspräsident die alte Vorlage wegen der Altlasten ohnehin noch nicht genehmigt hatte, erfordern die Änderungen nun ein neues Verfahren, bei dem auch Lärmschutz- sowie Naturschutzbelange geprüft werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)