Nazi-Gefängnisses

  1. Dem damals 20jährigen Geborski hielt das Gericht außerdem zugute, daß er sich als Lagerleiter nur auf jene Erfahrung habe stützen können, die er als Inhaftierter eines Nazi-Gefängnisses gewonnen habe. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)