Nettoverdiensts

  1. DDR -RentnerInnen sollen nach 45 Versicherungsjahren künftig ein Altersgeld erhalten, das 70 Prozent des dortigen Nettoverdiensts beträgt/ bei einem Durchschnittseinkommen von derzeit rund 960 Mark also eine Rente von 672 Mark. ( Quelle: TAZ 1990)