Netzinhalten

  1. Anbieter von Netzinhalten seien schon derzeit für das von ihnen verbreitete Material verantwortlich und könnten bei der Veröffentlichung von strafbaren Inhalten wie etwa rassistischen oder kinderpornographischen Texten zur Rechenschaft gezogen werden. ( Quelle: )
  2. Die Behörde werde sich auch mit der Frage der vertikalen Integration von Netzbetrieb und Netzinhalten beschäftigen müssen, die Liberty als Anbieter von TV-Programmen aufwerfe. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.09.2001)