Netzmonopolisten

  1. Dies erfordere nicht nur eine nachträgliche Missbrauchskontrolle der Netzmonopolisten, sondern eine vorherige Genehmigungspflicht der Netzentgelte für die Stromund Gasdurchleitung sowie geringere Spielräume für Preiserhöhungen. ( Quelle: Tagesschau Online vom 08.09.2004)