Neuanschaffungswert

  1. Es bedeutet, dass Investitionen zum Neuanschaffungswert - nicht zum Wiederbeschaffungswert - berechnet werden und die Konzerne in den ersten Jahren mehr abschreiben können als beim zuvor geplanten Nettosubstanzerhalts-Prinzip. ( Quelle: n-tv.de vom 18.06.2005)