Grund für den Erlösrückgang sei der vom Bundesfinanzministerium Ende 1998 verfügte Stopp des verbilligten Landverkaufs an Wiedereinrichter und örtliche Neueinrichter von bäuerlichen Betrieben, der bislang noch anhalte.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Diese Vorzugsbedingungen für Flächenkauf gelten für Neueinrichter und LPG- Nachfolgeunternehmen, die nicht enteignet wurden.
( Quelle: Junge Welt 1999)