Neueinwanderern

  1. Es wäre wahrscheinlich ein Verstoß gegen den Artikel 6 Grundgesetz (Schutz für Ehe und Familie, die Red.), wenn man von Neueinwanderern verlangte, sie dürften nur Kinder bis zum Alter von sechs oder zehn Jahren mitbringen, wie die Union vorschlägt. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 06.08.2001)