Neuerwerber

  1. Der Rechtsanspruch auf gleichwertigen Ersatz, wenn ein gutgläubiger Neuerwerber sich des Grundstücks angenommen hatte, ist somit dahin. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  2. Die größte Befürchtung sei, dass ein Neuerwerber den Studiokomplex ganz schließen und die Immobilien verkaufen könnte. ( Quelle: Die Welt Online vom 09.07.2004)
  3. Nach Aussage der BEV veräußerte der Neuerwerber die Wohnungen sofort weiter. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)