Neugläubiger

  1. Der neue Vermieter als Neugläubiger steht dabei vor der Situation, dass bei zu erwartender Nichtzahlung der Miete von vornherein kein pfändbares Vermögen verbleibt, auf das er später zugreifen kann. ( Quelle: Magdeburger Volksstimme vom 02.12.2005)