Nichtigkeitssanktion

  1. Im übrigen kann der Vergleich zu den genannten Vorschriften schon deshalb nicht als Grundlage dienen, weil dort jeweils nur einzelne Rechtsfolgen (wie die Nichtigkeitssanktion oder die Formbedürftigkeit) auf andere Verträge übertragen werden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)